Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Nachweistätigkeit/Provisionsanspruch
Vertragsabschlüsse durch unsere direkte oder mitursächliche
Nachweistätigkeit rechtfertigen den Anspruch auf die Maklerprovision.
Erfolgt der Abschluß des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt
und/oder zu anderen Bedingungen, d.h. wird ein gemietetes Objekt später
gekauft oder ein zum Kauf angebotenes Objekt gemietet oder im Wege einer
Zwangsversteigerung erworben, ist der Provisionsanspruch ebenfalls gegeben.
Nach Abgabe eines Angebotes und/oder während aufgenommener Verhandlungen
halten wir uns für den Auftraggeber und Angebotsempfänger ständig
vermittlungsbereit. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann
bestehen, wenn der geschlossene Vertrag wirksam angefochten wird, nichtig
ist, eine Partei vom Vertrag zurücktritt oder die Wandlung erklärt,
der Vertrag ganz oder teilweise nicht durchgeführt wird.
§ 2 Provisionssätze
Die Maklerprovision entspricht den in Nordrhein-Westfalen üblichen
Sätzen, ist fällig mit Vertragsabschluß und sofort zahlbar.
1. Kauf und Verkauf von Grundbesitz,
berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer
versprochenen Leistungen: vom Käufer wie auch vom Verkäufer
je 3%.
2. Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen,
berechnet vom Vertragswert: vom Käufer wie auch vom Verkäufer
je 3%.
3. Erbbaurecht,
berechnet vom Grundstückswert und bestehenden Aufbauten: vom Grundstückseigentümer
und Erbbauberechtigten je 3%.
4. Vorkaufsrecht,
berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks oder Objekts: vom Berechtigten
1%.
5. Vermietung und Verpachtung,
zahlbar vom Mieter oder Pächter
a) bei Vertragsdauer bis zu 5 Jahren Dauer, 2 Monatsmieten als Mindestgebühr.
b) bei Vertragsdauer ab 5 Jahren, 3% des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages
entfallenden Mietzinses, höchstens jedoch aus der 10 - Jahres - Mietsumme,
mindestens jedoch 2 Monatsmieten.
c) Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlichen
vereinbarten Dauer, 1,5 Monatsmieten.
Die vorgenannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3 Vorkenntnis
Ist ein angebotenes Objekt bereits bekannt, so ist dies innerhalb von
10 Tagen nach Absendung des Angebotes, bzw. nach mündlicher oder
telefonischer Information über das Objekt, schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt die Mitteilung der Vorkenntnis nicht frist- und formgerecht, dann
ist eine Berufung auf Vorkenntnis unzulässig. Die Maklerprovision
ist dann auch bei Vorkenntnis fällig.
§ 4 Angebotsabgaben
Unsere Angebote sind nach Auskünften des Auftraggebers aufgestellt.
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für
die Richtigkeit der Angaben. Wir können keine Gewähr für
die Erreichung der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele übernehmen.
Jedes Angebot ist freibleibend und unverbindlich.
§ 5 Verbot der Weitergabe
Das Angebot ist für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe des
Angebotes an Dritte, ohne unsere schriftliche Zustimmung, haftet der Empfänger
des Angebotes für alle Schäden, die uns entstehen.
§ 6 Direkte Verhandlung/Auskunftspflicht
Wenn durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit die Verhandlungsparteien
direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf uns Bezug zu nehmen und der Inhalt
der Verhandlungen unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Auch
für diesen Fall behalten wir es uns vor, für den Auftraggeber
und Empfänger des Angebotes auf unser Verlangen hin den Vertragspartner
bekanntzugeben und ggf. eine Vertragsabschrift zu überlassen.
§ 7 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen
Lippstadt.
§ 8 Schlußbestimmungen
Sollten diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen als
Ganzes oder einzelner Teile nicht berührt, vielmehr ist die unwirksame
Bestimmung durch eine solche zu ergänzen, die den damit verfolgten
wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich ersetzt.
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59556 Lippstadt
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